Jetzt schlägt es dreizehn!
Nicht genug damit, dass bei offiziellen Turnieren nicht mehr geraucht, keine alkoholischen Getränke konsumiert werden dürfen. Daran haben wir uns ja schon gewöhnt. Dann kam das umstrittene Handyverbot.
Die neueste Attacke des DSB ist nunmehr gegen Langhaarige gerichtet. In Artikel 114, § 8, Absatz 5 heißt es unmissverständlich:
Die Ohren der Beteiligten müssen zu 100% einsehbar sein. Weiter heißt es: Lange Haare müssen zu einem Zopf gebunden werden. Kappen oder Hüte sind ebenfalls nicht mehr erlaubt! Das alles – um eventuelle Manipulationen zu verhindern.
Schachspielerinnen dürfen künftig nicht mehr ihre Reize unmittelbar einsetzen. Das gilt aber nur für den Fall, dass sich ein Gegenüber nicht mehr konzentrieren kann. Es handelt sich zunächst um eine sogenannte Kann-Bestimmung! Auf weitere Einschränkungen müssen wir uns einstellen.
April April! 😀